Brandenburg: Windräder blinken nur bei Bedarf – Nachbarländer ziehen nach

Künftig leuchten die roten Warnlichter an Brandenburgs Windrädern nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber dem jeweiligen Windpark nähert. (Foto: PtrQs | CC BY-SA 4.0)

Brandenburg hat die Umstellung auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) abgeschlossen. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) hat alle Anträge aus Ende 2024 sowie Anfang 2025 abgearbeitet – damit endet das großflächige Dauerblinken, Ausnahmen gelten nur dort, wo es die Flugsicherheit verlangt.

Brandenburg zieht bei der nächtlichen Windrad-Befeuerung einen Schlussstrich unter das Dauerblinken. Künftig leuchten die roten Warnlichter nur noch dann, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber dem jeweiligen Windpark nähert. Hintergrund ist die BNK-Technik, die Luftfahrzeuge erkennt und die Befeuerung gezielt aktiviert. Die LuBB hat dafür eine Antragswelle aus Ende 2024 vollständig bearbeitet; auch alle seit 1. Januar 2025 eingegangenen Anträge sind erledigt. Insgesamt wurden rund 800 Anträge bis Jahresende 2024 sowie weitere 12 seit Jahresbeginn 2025 beschieden.

Sicherheit zuerst: Ausnahmen rund um Schwedt

Für Anwohnende bedeutet das deutlich weniger Lichtemissionen – ohne Abstriche bei der Sicherheit. Brandenburgs Infrastrukturminister Detlef Tabbert (BSW) betonte, die BNK entschärfe die Situation in den Nächten spürbar; zugleich bleibe ein dauerhaftes Blinken dort nötig, wo etwa Flugplätze oder Hubschrauberlandeplätze in unmittelbarer Nähe liegen. In der Uckermark wurde die BNK daher in Bereichen um Schwedt abgelehnt – unter anderem wegen der Standorte des Hubschraubersonderlandeplatzes der PCK-Raffinerie und des Klinikums Uckermark. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei stets die Luftverkehrssicherheit.

Die Erkennung der anfliegenden Luftfahrzeuge kann dabei durch unterschiedliche Arten von BNK-Systemen erfolgen. Der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) sind derzeit drei Methoden zugelassen: aktive und passive Radaranlagen sowie ein transponderbasierte Methode. Ein aktives Radarsystem kann in der Regel mehrere Parks gleichzeitig abdecken und den Luftraum im Gebiet detektieren. Ein passives Radarsystem hingegen ortet Flugobjekte durch die Reflexionen, die diese von digitalen Radio- und Fernsehsignalen (DVB-T1 und DVB-T2) abstrahlen. Aus der zeitlichen Differenz zwischen Ursprungssignal und Reflexion und dem Dopplereffekt errechnet das System Position und Geschwindigkeit des Objekts.

Die dritte Variante ist erst seit diesem Jahr möglich und nutzt die Signale von Transpondern der anfliegenden Flugzeuge und Hubschrauber. Jede Sekunde sendet der Transponder ein Signal aus. Kommt ein Flugzeug in Reichweite eines Windparks, erkennt das System den Transponder und schaltet die Warnleuchten ein, sollte sich der Transponder dem Windpark nähern. Entfernt sich das Flugzeug, wird das durch das System anhand der Transpondersignale erkannt und die Warnleuchten werden wieder ausgeschaltet.

Fristen, Engpässe und Umsetzung

Die Umstellung In Brandenburg gelang aber nicht überall sofort. Das hatte vor allem praktische Gründe, wie das Infrastrukturministerium in Potsdam einräumt. Demzufolge waren Montagekapazitäten und die Verfügbarkeit der BNK-Systeme zeitweise knapp; die BNK-Pflicht wurde deshalb mehrfach zeitlich nachjustiert, zuletzt mit Stichtag 1. Januar 2025.

Seitdem sind bundesweit fast alle Betreiber von Windkraftanlagen verpflichtet, ihre Windräder mit BNK auszurüsten. Ausnahmen gibt es nur, wenn Gründe der Luftverkehrssicherheit dem entgegenstehen oder eine Nachrüstung wirtschaftlich unzumutbar wäre. Kommt ein Betreiber der BNK-Pflicht nicht nach, muss er sich dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien zufolge auf Strafzahlungen in Höhe von 10 Euro pro Kilowatt und pro Kalendermonat einstellen.

Viele Betreiber in Brandenburg stellten dem Ministerium zufolge aber frühzeitig vollständige, prüffähige Anträge – das verhinderte Sanktionen und beschleunigte die Umrüstung.

Stand in den Nachbarländern

Während Brandenburg bereits durchgehend auf die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung setzt, befinden sich die übrigen ostdeutschen Länder in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung.

In Thüringen liegen beim Landesverwaltungsamt derzeit rund 400 Anzeigeverfahren für Bestandsanlagen vor. Ob und in welchem Umfang die Systeme tatsächlich schon in Betrieb sind, lässt sich jedoch nicht beziffern – entsprechende Daten werden nicht zentral erfasst, heißt es aus dem Landesverwaltungsamt. Die Verantwortung für Einbau, Wartung und Betrieb liege bei den Betreibern. Derzeit seien 15 Vorgänge noch offen, in denen Unterlagen oder technische Nachweise nachgereicht werden müssen. Zudem teilte das Landesverwaltungsamt Luftraum Ost mit, dass es bislang keine Ablehnungen aus luftverkehrsrechtlichen Gründen gab.

Anders stellt sich die Lage in Sachsen dar. Hier sind die luftrechtlichen Verfahren bei der Landesdirektion praktisch abgeschlossen. Mit Stichtag 31. August 2025 waren 242 Windenergieanlagen mit BNK in Betrieb gemeldet, teilte die Landesdirektion Luftraum Ost auf Nachfrage mit. Nur fünf Anlagen konnten nicht umgestellt werden, weil sie sich in unmittelbarer Nähe der beiden Verkehrsflughäfen des Landes befinden und die Luftraumstruktur dort eine dauerhafte Befeuerung erfordert. Neue Anträge oder offene Verfahren liegen der Behörde nicht vor.

Die mit Abstand meisten BNK-Umrüstungen hat Sachsen-Anhalt gemeldet. Dort sind nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes insgesamt etwa 1.600 Altanlagen umrüstungspflichtig. Die obere Luftfahrtbehörde hat bis Ende August 2025 bereits 433 Verfahren mit insgesamt 1.355 Windenergieanlagen geprüft. Für 1.052 Anlagen wurde der BNK-Betrieb offiziell angezeigt. Abgelehnt wurde bislang kein einziges Verfahren; luftverkehrsrechtliche Gründe standen einer Nachrüstung also bisher nicht entgegen. Nur zwei Verfahren mit insgesamt acht Anlagen sind aktuell noch offen.

Noch ohne belastbare Angaben bleibt dagegen Mecklenburg-Vorpommern. Eine Anfrage an das Landesamt für innere Verwaltung ist zwar gestellt, eine Antwort liegt bislang jedoch nicht vor.

  • Erstmals veröffentlicht am 11. September 2025
  • Ergänzung des Stands in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalts am 23. September 2025
Ein Gedanke zu „Brandenburg: Windräder blinken nur bei Bedarf – Nachbarländer ziehen nach“
  1. The article explains how Brandenburg is reducing constant wind turbine blinking, which is great for reducing light pollution. However, the focus on safety, like near airports, seems a bit inconsistent. It’s good progress but feels like it’s taking time and not everywhere has caught up yet.

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